OLG Naumburg: Beschaffenheitsvereinbarung bei einer dem Kaufvertrag beigefügten Mieterliste

Heute möchte ich auf eine Entscheidung des OLG Naumburg vom 6. November 2023 hinweisen. Es ging dort um einen Fall, in dem es streitig war, ob eine so genannte „Beschaffenheitsvereinbarung“ stillschweigend (konkludent) getroffen war. Dies ist deshalb wichtig, weil meistens Kaufverträge über gebrauchte Immobilien mit einem Ausschluss des Sachmängelrechte getroffen werden; solche Ausschlüsse gelten aber nicht, wenn und soweit im Einzelfall eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen ist. Das OLG bejahte dies insbesondere wegen der Beifügung einer Mieterliste. Um Unklarheiten und Zweifel bei der Auslegung zu vermeiden, sollte man klarstellen, welche rechtliche Bedeutung und Funktion eine beigefügte Mieterliste hat; man sollte auch ausdrücklich klarstellen, in welchen Fällen Beschaffenheitsvereinbarungen gewünscht sind und wann nicht.

Die Entscheidung hat das Aktenzeichen 12 U 84/23 und kann im Internet zB über dejure.org abgerufen werden.

Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Stefan Heinze