Erbrecht & Schenkung

Testament und Erbrecht – Ihre Vorsorge für den Ernstfall

Haben Sie schon darüber nachgedacht, ein Testament zu verfassen? Viele Menschen schieben diese wichtige Entscheidung vor sich her, obwohl es eine der sichersten Möglichkeiten ist, den Nachlass nach eigenen Wünschen zu regeln. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, bei der das Vermögen nach familiärer Nähe verteilt wird. Dabei entstehen oft Erbengemeinschaften, die nicht nur kompliziert, sondern auch bis zur Handlungsunfähigkeit konfliktbeladen sein können. Teure gerichtliche Auseinandersetzungen und die aus der Not geborene Veräußerung von Nachlassvermögen unter Wert können die Folge sein. Minderjährige Erben benötigen unter Umständen die Zustimmung des Familiengerichts, was den Prozess zusätzlich verzögert und verteuert. Durch ein rechtzeitig errichtetes Testament können Sie klare Regelungen treffen und Streitigkeiten vorbeugen.

Was sollte in einem Testament stehen?

In einem Testament bestimmen Sie, wer welchen Anteil an Ihrem Nachlass erhält. Neben der Aufteilung des Vermögens können Sie auch persönliche Wünsche festlegen, wie zum Beispiel die Vormundschaft für minderjährige Kinder, wenn kein sorgeberechtigter Elternteil mehr lebt. So sichern Sie Ihren letzten Willen umfassend ab.

Eigenhändiges oder notarielles Testament?

Ein Testament kann entweder eigenhändig oder öffentlich (notariell) verfasst werden. Das eigenhändige Testament muss handschriftlich erstellt und unterschrieben sein. Eigenhändige Testamente sind aber häufig formunwirksam (Ausdruck aus dem Internet, nur die Unterschrift ist eigenhändig) und haben auch inhaltliche Risiken (unklare Formulierungen). Schließlich ist das beste Testament nichts wert, wenn es verloren geht. Ein notarielles Testament vermeidet all diese Risiken: Der Notar formuliert den Text rechtssicher unter seiner Verantwortung, wahrt die Form und schützt das Testament vor Fälschungen. Das Testament wird zwingend zum Nachlassgericht gebracht, dort verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert; eine Auffindbarkeit ist damit sichergestellt.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Genauer gesagt gibt es auch Unterschiede bei den Testamenten: Es existieren Einzeltestamente und gemeinschaftliche Testamente. Nur Eheleute können gemeinschaftliche Testamente errichten, auch vor dem Notar. Einzeltestamente sind jederzeit widerruflich. In gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen hingegen kann man eine Art Bindung herstellen; der Umfang lässt sich weitgehend frei bestimmen. An Erbverträgen können sogar auch Personen mitwirken, die überhaupt keine eigenen Verfügungen von Todes wegen treffen. Diese Besonderheit des deutschen Rechts, im Ausland nur wenig bekannt und verbreitet, ermöglicht interessante Gestaltungen, bedarf aber der fachmännischen Handhabung.

Der Pflichtteil – Rechte der enterbten Verwandten

Auch wenn Sie nahe Verwandte enterben, haben diese häufig Anspruch auf den Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. In besonderen Fällen kann dieser Pflichtteil entzogen werden, etwa bei schweren Vergehen; solche Möglichkeiten bestehen aber nur selten, da der Pflichtteil verfassungsrechtlich geschützt ist. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Pflichtteilsansprüche minimieren oder durch einvernehmliche Lösungen, wie Pflichtteilsverzichte, klären können.

Was passiert ohne Testament? – Die gesetzliche Erbfolge

Haben Sie kein Testament erstellt, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese bestimmt, dass zunächst Ihre Abkömmlinge (Kinder, Enkel) erben. Gibt es keine direkten Nachkommen, erben Ihre Eltern, Geschwister oder weiter entfernte Verwandte. Ehepartner erben neben den Kindern in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Nicht verheiratete Partner müssen ausdrücklich im Testament benannt werden, um erbberechtigt zu sein.

Erbschein beantragen

Nach dem Tod eines Erblassers ist häufig ein Erbschein notwendig, um das Erbe nachzuweisen. Hierbei unterstützen wir sie; wenn es um die Auslegung eines Testaments geht, geben wir unsere Einschätzung gern ab, um sie einem Erbscheinsantrag zu Grunde zu legen.

Ihr Notar in Köln – Sichern Sie Ihren Nachlass ab

Unser erfahrenes Notariat in Köln steht Ihnen in allen Fragen rund um Testament, Erbrecht und Erbfolge zur Seite. Wir sorgen dafür, dass Ihre Wünsche rechtssicher festgehalten werden und unterstützen Sie bei der Umsetzung einer reibungslosen Nachlassplanung. Profitieren Sie von unserer fachlichen Expertise und unserer Verschwiegenheit. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam eine Lösung für Ihren Nachlass zu finden.

Nutzen Sie gerne unsere Online-Formulare für Kontaktanfragen bei konkreten Anliegen:

Ihr Ansprechpartner

Dr. Stefan Heinze

Zusammen mit meinem erfahrenen Team stehe ich Ihnen für notarielle Beratung in allen Bereichen zur Verfügung. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.

Verständliche Kommunikation

Schnelle Abwicklung

Vollumfängliche Unterstützung

Zentrale Lage in Köln