Ehe und Familie
Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung
Ein Ehevertrag kann zu verschiedenen Zeitpunkten abgeschlossen werden: vor der Eheschließung, während einer harmonischen Ehe oder im Vorfeld einer Scheidung. Letzteres wird häufig als Scheidungsvereinbarung bezeichnet, entspricht jedoch im Wesentlichen einem Ehevertrag; zusätzlich enthält eine Scheidungsvereinbarung häufig Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung (zB Auseinandersetzung bzgl. einer gemeinsamen Immobilie).
Der Begriff „Ehevertrag“ ist eventuell etwas irreführend, da man sich darunter Regelungen zB für die Zeit der ehelichen Lebensgemeinschaft vorstellt. Tatsächlich regelt ein Ehevertrag aber die Rechtsfolgen im Fall einer Scheidung. Eheverträge können nur vor einem Notar wirksam errichtet werden.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein maßgeschneiderter Ehevertrag spart Zeit, Kosten und verhindert potenzielle Auseinandersetzungen im Scheidungsfall. Besonders für Selbstständige oder Unternehmer kann ein Ehevertrag existenzsichernd wirken. Wir haben umfassende Erfahrung mit den damit verbundenen Fragen und werden Sie zielführend und individuell beraten.
Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die drei zentralen Regelungen eines Ehevertrags. Bei Scheidungsvereinbarungen kommen häufig konkrete Vereinbarungen zur Verteilung von Vermögenswerten, wie Immobilien, hinzu.
Folgende Bereiche werden in Eheverträgen angesprochen – keineswegs zwingend immer alle:
Vereinbarungen zum Güterstand – Zugewinngemeinschaft und Alternativen
In Deutschland gilt ohne Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt, jedoch erfolgt im Fall einer Scheidung ein finanzieller Ausgleich des während der Ehe erworbenen Zugewinns. Das gesetzliche Regime kann aber einige unerwünschte Überraschungen bereithalten.
Versorgungsausgleich – Altersvorsorge fair aufteilen
Der Versorgungsausgleich dient dazu, die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersvorsorge gerecht aufzuteilen. Gerade in Fällen, in denen ein Partner wegen Kinderbetreuung oder Teilzeitarbeit weniger Rentenansprüche erworben hat, ist der Versorgungsausgleich besonders wichtig. Andererseits kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs das Scheidungsverfahren verzögern; und dann, wenn im Wesentlichen gleich hohe Anwartschaften erwirtschaftet wurden oder eine Teilung als ungerecht empfunden wird, kommt ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs sehr in Betracht.
Nachehelicher Unterhalt – Vereinbarungen für die Zukunft
Nach einer Scheidung hat jeder Ehepartner grundsätzlich für sich selbst zu sorgen. Ist jedoch ein Partner nach der Ehe bedürftig und der andere leistungsfähig, können Unterhaltsansprüche entstehen. Mit einem Ehevertrag lassen sich Unterhaltsansprüche individuell festlegen und Streitigkeiten vermeiden. Gerade für Paare ohne Kinder oder in Doppelverdiener-Konstellationen kann der Ausschluss des nachehelichen Unterhalts sinnvoll sein.
Anpassung und Kosten eines Ehevertrags
Ein einmal abgeschlossener Ehevertrag kann jederzeit an veränderte Lebensumstände angepasst werden. Ihr Notar kann einen bestehenden Vertrag überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.
Die Kosten eines Ehevertrags richten sich nach dem Geschäftswert und der individuellen Beratung. Unser Notar hilft Ihnen dabei, einen passenden Vertrag zu gestalten und steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite.
Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare
Auch unverheiratete Paare sollten über einen Partnerschaftsvertrag nachdenken, um ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse zu regeln. Ohne vertragliche Vereinbarung existieren keine speziellen gesetzlichen Regelungen zur Vermögensaufteilung bei Trennung oder zum Erbrecht. Ein Partnerschaftsvertrag schafft Klarheit und sichert beide Partner ab.
Nutzen Sie gerne unsere Online-Formulare für Kontaktanfragen bei konkreten Anliegen:
Ihr Ansprechpartner
Dr. Stefan Heinze
Zusammen mit meinem erfahrenen Team stehe ich Ihnen für notarielle Beratung in allen Bereichen zur Verfügung. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter.